<<Kanzlei Mustermann
& Partner>> <<Testmann GmbH>> <<z.H. Herrn Thomas
Testmann>> <<Teststraße
1>> <<80539
Teststadt>>
<<DATUM>>
<<Sehr geehrter Herr Testmann>>,
zum 01.01.2014 hat der Gesetzgeber grundlegende Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht eingeführt. Insbesondere der neue Begriff der „ersten Tätigkeitsstätte“, deren Bestimmung künftig primär anhand arbeits- oder dienstrechtlicher Festlegungen erfolgen soll, aber auch Änderungen bei den Fahrtkosten und den Verpflegungspauschalen sowie eine völlige Neugestaltung der lohnsteuerlichen Behandlung der Mahlzeitengestellung bei einer Auswärtstätigkeit dürften bei vielen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu einem erheblichen Anpassungsbedarf bestehender Abläufe und Regelungen bei der Reisekostenabrechnung führen.
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