Checkliste Belegnachweis

Checkliste: Belegnachweis in Beförderungsfällen

 

 

In Beförderungsfällen ist der Belegnachweis zu führen:

ja/erl.

durch das Doppel der Rechnung (§§ 14, 14a UStG),

durch einen handelsüblichen Beleg, aus dem sich der Bestimmungsort ergibt, insbesondere Lieferschein,

durch eine Empfangsbestätigung des Abnehmers oder seines Beauftragten sowie

in den Fällen der Beförderung des Gegenstands durch den Abnehmer durch eine Versicherung des Abnehmers oder seines Beauftragten, den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet zu befördern.

Grundsätzlich sollen diese Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein (vgl. BFH, Urt. v. 01.02.2007 – V R 41/04, BFH/NV, 1059), gleichwohl führt das Fehlen einer der Voraussetzungen aufgrund der Ausgestaltung als Sollvorschrift nicht zwangsläufig zur Versagung der Steuerbefreiung.