FG Düsseldorf, vom 13.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 18 K 4866/03 F
Abgrenzung zwischen Sondervergütung und Entnahme des Gesellschafters einer Personengesellschaft; Änderung eines unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen, als fehlerhaft erkannten Steuerverwaltungsaktes
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