LAG Köln, vom 10.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 1125/05
ArbG Köln, vom 25.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 11986/04
Ablehnung von Teilzeitarbeit auf ein Viertel der Vollzeitbeschäftigung aus betrieblichen Gründen bei eingeschränkter Einsetzbarkeit des Arbeitnehmers in Luftfahrtunternehmen
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