LG Nürnberg-Fürth, vom 15.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 11 T 3385/09
AG Nürnberg, vom 01.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 8200 IN 1437/08
Berücksichtigung von Einwendungen gegen eine Forderung im Insolvenzeröffnungsverfahren im Fall einer einstweiligen Einstellung der Vollstreckung bei Nichterbringung der geforderten Sicherheitsleistung
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