AG Nürnberg, vom 25.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 13 C 4487/14
LG Nürnberg-Fürth, vom 27.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 S 9724/14
Definition der höheren Gewalt im Reiseverkehrsrecht als ein von außen kommendes auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis; Verantwortlichkeit des Reisenden für die behördlich verschuldete Ungültigkeit seines Reisepasses
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