AG München, vom 22.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 114 C 31477/13
LG München I, vom 23.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 S 16379/14
Einordnung eines Vertrages über die Betreuung eines Kindes in einer Krippe als dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen; Vorsehen eines ordentlichen Kündigungsrechts von zwei Monaten zum Monatsende im Vertrag als unbedenklich; Einräumen eines fristlosen Lösungsrechts für die Eltern für die Dauer der anfänglichen Eingewöhnungsphase als Probezeit; Festlegung der Leistung einer Kaution in erheblicher Höhe (hier: 1000 Euro) als Darlehen an den Betreiber der Kinderkrippe
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