LG Mainz, vom 11.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 S 59/13
AG Mainz, vom 09.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 80 C 385/12
Möglichkeit der Einschränkung der Aufrechnungsmöglichkeit mit bestehenden Forderungen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem gewerblichen Mietvertrag
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