BFH - Urteil vom 22.12.2010
I R 58/10
Normen:
KStG § 8b Abs. 2 S. 1, 2; KStG § 8b Abs. 3 S. 1;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 02.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 17 K 4146/09

Qualifizierung der Wertveränderung einer Kaufpreisforderung aus einem Anteilsverkauf wegen Uneinbringlichkeit als Teil des Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft