ArbG Braunschweig, vom 03.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 463/13
BAG, vom 30.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 7 AZN 119/14
LAG Nürnberg, vom 30.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 1/13
ArbG Bamberg, vom 10.10.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1097/11
Schutz der strukturell unterlegenen Arbeitnehmer als Pflicht des Staates bei gesetzlicher Beschränkung befristeter Beschäftigungsformen und Sicherung der unbefristeten Dauerbeschäftigung als Regelbeschäftigungsform i.R.d. Sozialstaatsprinzips; Rechtfertigung der mit einer Beschränkung der sachgrundlosen Befristung auf die erstmalige Beschäftigung bei dem jeweiligen Arbeitgeber einhergehenden Beeinträchtigung der individuellen Berufsfreiheit; Schutz vor der Gefahr der Kettenbefristung in Ausnutzung einer strukturellen Unterlegenheit und zur Sicherung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses als Regelfall
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