FG Baden-Württemberg, vom 21.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 109/03
Steuerpflichtigkeit von Umsätzen aus der Garantiezusage eines Autoverkäufers; Verpflichtung des Autoverkäufers gegenüber dem Käufer zur Durchführung einer Reparatur im Falle des Schadenseintritts
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