AG Frankfurt/Main, vom 16.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 810 IN 279/14
LG Frankfurt/Main, vom 09.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 09 T 88/15
Stützung des Eröffnungsantrags auf die Übernahme der persönlichen Haftung des Schuldners für einen Grundschuldbetrag durch einen Gläubiger; Übernahme der persönlichen Haftung (Forderung) als gleichzeitiger Insolvenzgrund; Beweis der Forderung durch die Vorlage einer vollstreckbaren Urkunde; Geltendmachung von Einwendungen des Schuldners gegen die Forderung oder gegen die Vollstreckbarkeit des Titels in den für den jeweiligen Einwand vorgesehenen Verfahren
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