FG Rheinland-Pfalz, vom 12.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2782/01
Teilanteilsveräußerung vor dem Veranlagungszeitraum 2002; Bürogebäude als wesentliche Betriebsgrundlage; fehlende Mitveräußerung des entsprechenden Anteils am Sonderbetriebsvermögen; Geringfügigkeitsgrenze
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