Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 43 vom 01.12.2020
ZIP 2021, 1024
Vorinstanzen:
LAG München, vom 04.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 146/19
ArbG München, vom 20.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 6915/18
Weisungsgebundenheit und persönliche Abhängigkeit eines Crowdworkers vom CrowdsourcerWiderspruch zwischen Vertragsbezeichnung und VertragsdurchführungSchriftform der Kündigung
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