LG Dresden, vom 13.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 2351/04
OLG Dresden, vom 30.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 U 1072/05
Wirksame Kündigung eines Mietverhältnisses über eine zum Nachlass gehörende Sache nur mit Stimmenmehrheit der Erben bei Erforderlichkeit dieser Maßnahme zur ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung; Ausnahmslose Anwendung des § 2040 Abs. 1 BGB bei Verfügungen über einen Nachlassgegenstand und somit Erforderlichkeit von Einstimmigkeit der Miterben; Zulässigkeit von Mehrheitsentscheidungen der Miterben bei einem bereits im Zeitpunkt des Erbfalls bestehenden Mietverhältnis; Ausreichender Schutz des sich in der Minderheit befindenden Erben ohne Vetorecht durch die Möglichkeit eines gerichtlichen Verfahrens über die ordnungsgemäße Nachlassverwaltung
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