AG Hamburg-Harburg, vom 16.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 644 C 148/13
LG Hamburg, vom 26.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 307 S 11/14
Zustimmende Reaktion des Vermieters für eine erforderliche Einigung über eine konkludent getroffene Beschaffenheitsvereinbarung bei einer Mietsache; Berücksichtigung der Privilegierung von Kinderlärm bei einer Bewertung von Lärmeinwirkungen als Mangel einer gemieteten Wohnung; Qualifizierung von nachträglichen Geräuschimmissionen als einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel der Mietwohnung
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