BGH - Urteil vom 24.02.1983 (I ZR 14/81)
Zu den Konsequenzen der Funktion des Abs. 1 als bloße Auslegungsregel vgl. auch BGH, WM 1965, 950. Die in Fällen einer entgegen § 154 Abs. 1 Satz 1 BGB gewollten vertraglichen Bindung offen gebliebenen Punkte werden [...]