§ 3 EKV
FNA: 802-45-3
Fassung vom: 19.12.1994
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
, Deutsches Ärzteblatt S. 337 vom 2007-06-08

§ 3 EKV Hausärztliche und fachärztliche Versorgung

§ 3 Hausärztliche und fachärztliche Versorgung

EKV ( Arzt-/Ersatzkassen-Vertrag )

1Die vertragsärztliche Versorgung gliedert sich in die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung. 2Das Nähere über Inhalt und Umfang der hausärztlichen Versorgung regeln die Vertragspartner in einer Anlage zu diesem Vertrag (Anlage 5).