§ 38 AO
FNA: 610-1-3
Fassung vom: 01.10.2002
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
Wachstumschancengesetz, BGBl. I Nr. 108 vom 2024-03-27

§ 38 AO Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

§ 38 Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

AO ( Abgabenordnung )

Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.