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§ 5
EigZulG
FNA: 2330-30
Fassung vom: 26.03.1997
Außerkraft mit dem: 31.12.2005
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage, BGBl. I 2005 S. 3680 vom 22.12.2005
Änderungsnachweis
§ 5 EigZulG Einkunftsgrenze
Inhaltsverzeichnis
Änderungsnachweis
§ 5 Einkunftsgrenze
EigZulG ( Eigenheimzulagengesetz )
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