Im Sinne dieser Richtlinie ist eine "Gesellschaft eines Mitgliedstaats" jede Gesellschaft, a) die eine der im Anhang aufgeführten Formen aufweist; b) die nach dem Steuerrecht eines Mitgliedstaats als in diesem Staate ansässig und nicht aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens mit einem dritten Staat als außerhalb der Gemeinschaft ansässig angesehen wird; c) die ferner ohne Wahlmöglichkeit einer der nachstehenden Steuern - vennootschapsbelasting/impôt des sociétés in Belgien, - selskabsskat in Dänemark, - Körperschaftsteuer in Deutschland, - φόρος εισοδήματος νομικών ποσώπων κερδοκοπικού χαρακτήρα in Griechenland, - impuesto sobre sociedades in Spanien, - oder irgendeiner Steuer, die eine dieser Steuern ersetzt, unterliegt, ohne davon befreit zu sein.
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