14.7 Bilanzielle Beurteilung der entgeltlichen Übertragung

Autor: Bolk

14.7.1 Handelsbilanz des Anteilseigners

14.134

Ist der Neugesellschafter Inhaber eines Gewerbebetriebs, und gehört der erworbene Gesellschaftsanteil zum Betriebsvermögen dieses Gewerbebetriebs, ist die Beteiligung in dessen Handelsbilanz als Vermögensgegenstand unter den Finanzanlagen auszuweisen (§  246 Abs.  1, §  247 Abs.  2, §  266 Abs.  2 A. III. HGB) und mit den Anschaffungskosten zu bewerten (§  253 Abs.  1 HGB).1) Handelsrechtlich betrachtet stellen die Zahlungen des Neugesellschafters an den Altgesellschafter oder dessen Rechtsnachfolger Anschaffungskosten für den Anteil an der Personengesellschaft dar. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis den Buchwert des Anteils unterschreiten sollte. Ein "Erwerbsgewinn" entsteht nicht.2) Die Bilanzierung in der Steuerbilanz der Personengesellschaft ist insoweit unbeachtlich.

14.135

Zu den Anschaffungskosten gehört nicht die Belastung durch Grunderwerbsteuer, wenn der Wechsel im Gesellschafterbestand von §  1 Abs.  2a GrEStG 3) erfasst wird. Die Grunderwerbsteuer wird von der Personengesellschaft geschuldet und ist daher bei dieser sofort abziehbarer Aufwand.4)