12.1 Einbringung eines Betriebs in eine Personengesellschaft

Autor: Bolk

12.1

Die Gründung einer Personengesellschaft kann im Wege der Bargründung oder der Sachgründung erfolgen. Ist Gegenstand der Sachgründung (Sacheinlage) ein ganzer Betrieb, ein Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil, regelt §  24 UmwStG  die Folgen für die Bilanzierung und Besteuerung, wenn die Gegenleistung für den Betrieb (Aktiva – Schuldposten) in der Gewährung von Gesellschaftsrechten besteht.1)

12.2