20.6 Fallstudien zur Übertragung stiller Reserven zwischen Schwesterpersonengesellschaften

Autor: Bolk

20.6.1 Problemstellung

20.84

§  6 Abs.  5 Satz 3 EStG regelt nicht die erfolgsneutrale Übertragung eines Wirtschaftsguts ausdem Gesellschaftsvermögen (Gesamthandsvermögen i.S.d. §  39 Abs.  2 Nr. 2 Satz 2 AO n.F.) unmittelbar in das Gesellschaftsvermögen einer anderen – ggf. auch erst zu diesem Zweck gegründeten – Personengesellschaft mit gleichen Beteiligungsverhältnissen. Aus diesem Grund hat die Finanzverwaltung1) selbst bei vollständiger Beteiligungsidentität die Bewertung des Transfers mit dem Teilwert und damit die Aufdeckung stiller Reserven verlangt.

20.85

1)

BMF-Schreiben v. 08.12.2011 – IV C 6 - S 2241/10/10002, BStBl I, 1279, Rdnr. 18.

20.6.2 Bilanzierung aus Anlass der Passivierung der Rücklage

20.6.2.1 Handelsbilanz

20.95

Nach Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit durch das BilMoG mit Wirkung ab 2010 führt die Veräußerung mit Wirkung für die Handelsbilanz zur Gewinnrealisation i.H.v. 3.000.000 Euro. Der Jahresüberschuss erhöht – vorbehaltlich Entnahmen – dem Gesellschaftsvertrag zufolge die Kapitalanteile der Kommanditisten, und zwar für A um 2.400.000 Euro und für B um 600.000 Euro.

20.96