20.1 Grundsatzfragen der Bilanzierung

Autor: Bolk

20.1.1 Von der Handelsbilanz zur Steuerbilanz

20.1

Nach §  5 Abs.  1 Satz 1 zweiter Halbsatz EStG kann die Begünstigung der durch Veräußerung aufgedeckten stillen Reserven1) nach den Regeln des §  6b EStG nur unabhängig von der Bilanzierung und Bewertung in der Handelsbilanz in Anspruch genommen werden. Die Rechtslage zwingt dazu, das Wahlrecht, eine Rücklage bilden zu wollen, durch Aufstellung einer selbständigen – von der Handelsbilanz abweichenden – Steuerbilanz (§  60 Abs.  2 Satz 2 EStDV, §  5b Abs.  1 Satz 3 EStG) auszuüben (zur Frage, ob §  6b EStG auch im Wege der Überleitungsrechnung, §  60 Abs.  2 Satz 1 EStDV, §  5b Abs.  1 Satz 2 EStG, in Anspruch genommen werden kann, siehe Rdnr. 20.9  ff.).

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