R 9 Erwerbe aus Versicherungen auf verbundene Leben
ErbStR 1999 ( Erbschaftsteuer-Richtlinien 1999 )
(1) 1 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 4ErbStG ist die Auszahlung einer Versicherungssumme aus einer Lebensversicherung oder einer Leibrente aus einer Leibrentenversicherung steuerpflichtig, wenn sie nicht an den Versicherungsnehmer selbst, sondern an einen bezugsberechtigten Dritten fällt. 2 Erfolgt eine solche Auszahlung an einen Bezugsberechtigten noch zu Lebzeiten des Versicherungsnehmers, ist sie nach § 7 Abs. 1 Nr. 1ErbStG steuerpflichtig. 3 Dies gilt auch bei Versicherungssummen aus einer verbundenen Lebensversicherung, d.h. auf einer auf das Leben eines zuerst versterbenden Mitversicherungsnehmers - zumeist Ehegatten - abgeschlossenen Lebensversicherung. (2)
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft" abrufen.
Testen Sie "Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.