SchwarzArbG
FNA: 453-22
Fassung vom: 23.07.2004
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze, BGBl. I Nr. 149 vom 2024-05-06

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - Inhaltsverzeichnis

SchwarzArbG ( Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz )

FNA : 453-22

Fassung vom 23.07.2004

Inkrafttreten der Fassung: 01.08.2004

Zuletzt geändert durch:Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024 (BGBl. I Nr. 149)

Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1 Zweck § 1 Zweck des Gesetzes Abschnitt 2 Prüfungen § 2 Prüfungsaufgaben § 2 a Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren § 3 Befugnisse bei der Prüfung von Personen § 4 Befugnisse bei der Prüfung von Geschäftsunterlagen § 5 Duldungs- und Mitwirkungspflichten § 5 a Unzulässiges Anbieten und Nachfragen der Arbeitskraft § 6 Unterrichtung von und Zusammenarbeit mit Behörden im Inland und in der Europäischen Union sowie im Europäi... § 6 a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union § 7 Auskunftsansprüche bei anonymen Angeboten und Werbemaßnahmen Abschnitt 3 Bußgeld- und Strafvorschriften § 8 Bußgeldvorschriften § 9 (weggefallen)