12.11 Einbringung und Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen

Autor: Bolk

12.120

Derzeit ist noch nicht abschließend geklärt, ob die Buchwertfortführung nach §  24 UmwStG bei einer Einbringung eines Betriebs in eine Personengesellschaft auf Antrag zu Buchwerten durch eine vorangehende oder gar zeitgleiche bzw. taggleiche Ausgliederung wesentlicher Betriebsgrundlagen nach §  6 Abs.  5 Satz 3 EStG in das Gesellschaftsvermögen (Gesamthandsvermögen) einer anderen Mitunternehmerschaft (Schwesterpersonengesellschaft), ggf. einer zu diesem Zweck gegründeten GmbH & Co. KG, verhindert wird. Dabei geht es um die Frage, ob Grundbesitz, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften etc. aus dem Betriebsvermögen ohne Verstoß gegen die sogenannte Rechtsfigur eines Gesamtplans1) ausgegliedert werden können, wenn der übrige Betrieb nach §  24 UmwStG in eine andere gewerblich tätige Personengesellschaft eingebracht wird.2)