§ 5 VStG
FNA: 611-6-3-2
Fassung vom: 14.11.1990
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
, BGBl. I S. 2785 vom 2001-10-29

§ 5 VStG Stichtag für die Festsetzung der Vermögensteuer; Entstehung der Steuer

§ 5 Stichtag für die Festsetzung der Vermögensteuer; Entstehung der Steuer

VStG ( Vermögensteuergesetz )

(1) Die Vermögensteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahrs (Veranlagungszeitpunkt, §§ 15 bis 17) festgesetzt. (2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Kalenderjahrs, für das die Steuer festzusetzen ist.