FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 19.05.2015 (5 K 1792/12)
Streitig ist, ob es sich bei der Kapitalauszahlung in Höhe von gerundet 16.924,- € um außerordentliche Einkünfte handelt, da sie eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit darstellt. Die am 6. September 1949 [...]