Die Kläger sind zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Ehegatten. Der Kläger gewährte einem Dritten mit Vertrag vom 11.8.2010 ein ab 12.8.2010 mit 5,00 % zu verzinsendes Darlehen in Höhe von insgesamt 24.274,34 EUR. Seit 1.8.2011 erfolgten keine Zinszahlungen mehr. Über das Vermögen des Darlehensnehmers wurde am 1.8.2012 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Kläger meldet die noch offene Darlehensforderung in Höhe von 19.338,66 EUR an.
Testen Sie "Praxispaket Kanzleiorganisation" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|