9.3 Das klassische Modell des Bedürftigen- und Überschuldetentestaments

Autor: Grziwotz

9.3.1 Die Gestaltungselemente im Überblick

Ein klassisches Bedürftigen- oder Überschuldetentestament besteht wie das Behindertentestament aus drei Elementen:51)

Anordnung einer nicht befreiten Vorerbschaft des Bedürftigen/Überschuldeten, die regelmäßig oberhalb des Pflichtteils liegt;

Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung gem. §  2209 BGB bzgl. des Erbes oder Erbteils, welcher der Vorerbschaft unterliegt, bis zum Tod des Vorerben;

Verwaltungsanordnungen an den Testamentsvollstrecker nach §  2216 Abs.  2 BGB, um lediglich "sozialunschädliche" Zuwendungen an den Bedürftigen/Überschuldeten zu gewährleisten, die nicht dem Zugriff des Sozialleistungsträgers unterliegen und kein verwertbares Vermögen des Bedürftigen bzw. pfändungsfreies Vermögen des Überschuldeten darstellen.

51)

Siehe nur Litzenburger, ZEV 2009, 278; Braun, Nachlassplanung bei Problemkindern, 3. Aufl. 2022, § 2 Rdnr. 41 ff.

9.3.2 Die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft (erstes Gestaltungselement)

9.3.2.1 Erbeinsetzung des Bedürftigen/Überschuldeten zum Vorerben