Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zu einem Antrag des Bundesverbandes Investment und Asset Management e. V. (BVI) auf - ggf. unbefristete - Verlängerung des elektronisch gestützten Verfahrens, das insbesondere inländischen Brokern als Erleichterung bei der Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei Transaktionen für inländische Investmentvermögen dienen sollte, Stellung genommen. Dementsprechend soll dieses Verfahren auch auf nach dem 31. Dezember 2011 verwirklichte Abzugstatbestände Anwendung finden. Als Begründung dafür wurde auf administrative Erleichterungen, die sich für die Branche aus der Nutzung dieses Verfahrens ergäben, verwiesen.
Dieses Verfahren beschrieb der BVI folgendermaßen:
Die Kapitalanlagegesellschaften beantragen weiterhin für die von ihnen verwalteten Investmentvermögen NV-Bescheinigungen (§ 11 Absatz 2 Satz 4 InvStG), die insbesondere der jeweiligen Depotbank vorgelegt werden.
Zudem werden die Ordnungsnummern mit den Angaben über die jeweilige Gültigkeitsdauer der NV-Bescheinigung von den Kapitalanlagegesellschaften an zwei zentrale Datenbanken elektronisch übermittelt, die von inländischen Brokern abgefragt werden können.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|