Mit Urteil vom 17. Juli 2008 -
die Einbringung eines Wirtschaftsguts als Sacheinlage in eine KG auch ertragsteuerlich insoweit als Veräußerungsgeschäft anzusehen sei, als ein Teil des Einbringungswerts in eine Kapitalrücklage eingestellt wird,
vgl. Anhang UmwStG Karte 9.1 ESt-Kartei
vgl. § 4 Abs. 1 Karte 1.1 ESt-Kartei
Die Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat zur Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 17. Juli 2008 (a. a. O.) Folgendes ergeben:
Die Entscheidung des BFH unter vorstehender Tz 1 widerspricht der unter Tz. 2b geäußerten Auffassung der Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 26. November 2004, = § 6 Abs. 1 Nr. 5 Karte 3.2 ESt-Kartei), wonach bei Buchung auf einem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto eine verdeckte Einlage vorliegt.
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