Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 07.05.2012
S 0520.1.1-1/4 St 42

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 07.05.2012 (S 0520.1.1-1/4 St 42) - DRsp Nr. 2013/80250

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 07.05.2012 - Aktenzeichen S 0520.1.1-1/4 St 42

DRsp Nr. 2013/80250

Aufteilung einer Gesamtschuld nach § 268ff. AO; Gesamtdarstellung für den Veranlagungsbereich

1. Zweck der Aufteilung
2. Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufteilungsbescheides
3. Anträge auf Aufteilung
3.1. Form
3.2. Antragsberechtigung
3.3. Zeitpunkt und Zulässigkeit des Antrags
3.4. Inhalt des Antrags
3.5. Zusammenwirken von Veranlagungsstelle und Vollstreckungsstelle
4. Zeitpunkt der Durchführung der Aufteilung
4.1. Wirkungen des Antrags
5. Aufzuteilender Betrag
5.1. Ermittlung der rückständigen Steuer
5.2. Weitere in die Aufteilung einzubeziehende Beträge
5.3. Rundung (§ 275 AO)
6. Aufteilungsmaßstab, Aufteilung und Anrechnung von Beträgen
6.1. Besonderer, von den Gesamtschuldnern vorgeschlagener Aufteilungsmaßstab
6.2. Gesetzlicher Aufteilungsmaßstab
6.2.1. Einkommensteuer (§ 270 AO)
6.2.2. Vorauszahlungen zur Einkommensteuer (§ 272 Abs. 1 Satz 1 AO)
6.2.3. Abschließende Aufteilung nach vorangegangener Aufteilung der Vorauszahlungen (§ 272 Abs. 1 Sätze 2 bis 6 AO)
6.2.4. Steuernachforderungen aufgrund eines Änderungsbescheides (§ 273 AO)-
6.2.5. Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge bei nicht mehr rückständiger Hauptforderung
6.3. Aufteilung
6.4. Anrechnung von Beträgen
7. Form und Inhalt des Aufteilungsbescheids
8. Bekanntgabe des Aufteilungsbescheids
9. Eintritt der Bestandskraft
10.