Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 10.02.2012
S 0160.1.1-1/4 St42

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 10.02.2012 (S 0160.1.1-1/4 St42) - DRsp Nr. 2012/80316

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 10.02.2012 - Aktenzeichen S 0160.1.1-1/4 St42

DRsp Nr. 2012/80316

Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO bei der Einkommensteuer; Erstattungsberechtigung und Reihenfolge der Anrechnung in Nachzahlungsfällen

Im BMF-Schreiben vom 30.01.2012 (AIS: AO/FGO) wurde ausführlich zur Erstattungsberechtigung bei zusammen veranlagten Ehegatten sowie zur Reihenfolge der Anrechung von Steuerabzugsbeträgen und geleisteten Vorauszahlungen bei getrennter Veranlagung Stellung genommen. Zur Umsetzung des Schreibens ist Folgendes zu beachten:

  • Durchführung der Aufteilung von Steuererstattungsansprüchen nach durchgeführter Zusammenveranlagung

    Bei der Aufteilung eines Erstattungsanspruchs haben die Veranlagungsstellen und die Finanzkasse eng zusammenzuarbeiten. Für die Berechnung der Aufteilungsbeträge steht die UNIFA-Vorlage „Aufteilung ESt-Erstattungsbetrag AV” zur Verfügung (Ordner Veranlagung, Ordner Arbeitnehmerstelle und Ordner Finanzkasse).

    Ist nach Aktenlage bereits bekannt, dass die Aufteilung eines sich ggf. ergebenden Erstattungsanspruchs in Betracht kommt, ist vor Durchführung der Veranlagung das Setzen der Sperrvermerke VE und VU mit Vorlage „BuchUnterl für Teleeingaben kontenverändernd” (Ordner Zentral/Finanzkasse/1) für andere Arbeitsgebiete) zu veranlassen.

  • Anrechung von geleisteten Vorauszahlungen bei getrennter Veranlagung