Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 11.01.2016
S 2240.1.1-6/7 St 32

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 11.01.2016 (S 2240.1.1-6/7 St 32) - DRsp Nr. 2016/80181

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 11.01.2016 - Aktenzeichen S 2240.1.1-6/7 St 32

DRsp Nr. 2016/80181

Ertragsteuerliche Beurteilung von Blockheizkraftwerken; Ergänzung der Verfügung vom 01.10.2015

1. Inhalt 2
2. Allgemeines 2
3. Betriebseinnahmen 2
3.1. Energielieferung im Rahmen eines Mietverhältnisses 3
4. Betriebsausgaben 3
4.1. Blockheizkraftwerk als unselbständiger Gebäudebestandteil 3
4.1.1. Besonderheiten bei AfA bzw. Erhaltungsaufwand - Herstellungsfall 4
4.1.2. Besonderheiten bei AfA bzw. Erhaltungsaufwand - Renovierungsfall 4
4.2. Blockheizkraftwerk als Betriebsvorrichtung 4
5. Übergangsregelung 5
6. Investitionsabzugsbetrag (§ 7 g EStG) 5
6.1. Bildung IAB in den Jahren 2013 oder 2014 5
6.2. Bildung IAB für Betriebsvorrichtung 6

1. Inhalt

Mit Verfügung vom 01.10.2015, S 2240.1.1-6/2 wurde die Änderung der Verwaltungsauffassung hinsichtlich der steuerlichen Beurteilung von Aufwendungen für ein Blockheizkraftwerk mitgeteilt. Danach wird nach Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene ein Blockheizkraftwerk nicht mehr als selbständiges Wirtschaftsgut, sondern als wesentlicher Bestandteil des Gebäudes angesehen. Ausgenommen sind Blockheizkraftwerke, die als Betriebsvorrichtung anzusehen sind (vgl. Tz. 4.2).

Im Folgenden sollen die Konsequenzen aus der geänderten Verwaltungsauffassung sowie die ertragsteuerliche Behandlung im Allgemeinen aufgezeigt werden.

2. Allgemeines