Diese Verfügung richtet sich an alle Kolleginnen und Kollegen, die mit der Einkommensbesteuerung befasst sind.
In Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen bitte ich Sie zur ertragsteuerlichen Berücksichtigung von Veräußerungsgewinnen bei Fremdwährungsgeschäften für die Rechtslage nach Einführung der sog. Abgeltungsteuer ab VZ 2009 nachfolgende Rechtsauffassung zu vertreten:
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