Im Zuge der Schaffung des § 8 Absatz 7 Satz 2 KStG hat der Gesetzgeber Forderungen danach, auch die Wirtschaftsförderung in den Kreis der begünstigten Dauerverlustgeschäfte aufzunehmen, mit der Begründung abgelehnt, dass Wirtschaftsförderungsgesellschaften bereits durch die Befreiungsvorschriften der § 5 Absatz 1 Nummer 18 KStG und §
Wie das Urteil des FG Düsseldorf vom 9. März 2010 (
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