Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 13.02.2012
S 0316.1.1-5/1 St42

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 13.02.2012 (S 0316.1.1-5/1 St42) - DRsp Nr. 2012/80321

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 13.02.2012 - Aktenzeichen S 0316.1.1-5/1 St42

DRsp Nr. 2012/80321

Kontierungsvermerk auf elektronisch erstellten und versandten Eingangsrechnungen

Das BMF-Schreiben vom 29.01.2004 ( BStBl 2004 I, 258) setzt die Richtlinie 2001/115/EG (Rechnungsrichtlinie) in nationales Recht um und führt unter Tz. 2 Grundsätze für eine elektronisch übermittelte Rechnung auf.

In der Praxis werden derzeit vermehrt elektronische Rechnungen verwandt. Bei dieser Art der Rechnungsstellung liegen Originalbelege in Papierform nicht mehr vor. Die Rechnung geht elektronisch ein und wird ebenso erfasst. Eine Kontierung auf dem Beleg kann dabei nicht erfolgen.

Gemäß den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS - Anlage zum BMF-Schreiben vom 7.11.1995, BStBl 1995 I, 738) sind zur Erfüllung der Belegfunktion aber Angaben zur Kontierung, zum Ordnungskriterium für die Ablage und zum Buchungsdatum auf dem Beleg erforderlich. Die Reihenfolge der Buchungen ist zu dokumentieren.