Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 15.11.2016
S 3700.2.1-11/4 St34

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 15.11.2016 (S 3700.2.1-11/4 St34) - DRsp Nr. 2016/80737

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 15.11.2016 - Aktenzeichen S 3700.2.1-11/4 St34

DRsp Nr. 2016/80737

Erbschaft- und Schenkungsteuer; hier: Erteilung von verbindlichen Auskünften in Bezug auf die Verschonungsregelungen nach §§ 13a und 13b ErbStG

Adressat

Diese Verfügung richtet sich an alle Bearbeiter/-innen und Sachgebietsleiter/-innen der Zentralstellen Feststellungsverfahren nach § 151 BewG sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen.

Bisherige Verfahrensweise

Aufgrund der anstehenden Neuregelung des ErbStG wurde mit Verfügung vom 06.08.2015 (Az. S 3700.2.1-11/2 St 34) angeordnet, dass Anträge auf verbindliche Auskunft gem. § 89 AO zu den Verschonungsregelungen §§ 13a, 13b ErbStG bis auf weiteres abzulehnen sind.

Neuregelung durch den Gesetzgeber und Erteilung verbindlicher Auskünfte