Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 17.03.2015
G 1413.1.1-2/4 St31/S 2140-6 St 3102

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 17.03.2015 (G 1413.1.1-2/4 St31/S 2140-6 St 3102) - DRsp Nr. 2015/80194

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 17.03.2015 - Aktenzeichen G 1413.1.1-2/4 St31/S 2140-6 St 3102

DRsp Nr. 2015/80194

Gewerbesteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen;; hier: Steuerstundung und Steuererlass aus sachlichen Billigkeitsgründen durch die Gemeinde

Änderungen:

Das Dokument wurde am 17.03.2015 inhaltlich geändert. Die Aussagen zu § 163 Satz 1 AO unter Tz. I. Ziff. 1. waren durch die Änderungen des § 184 Abs. 2 Satz 1 AO i. d. F. des ZollkodexanpG anzupassen. Im Zuge dieser Änderung wurde auch die Richtlinienzitierung an das GewSt-Handbuch 2009 und an die aktuelle Fassung des GewStG angepasst.

Der geänderte Text ist in kursiver Schrift verfasst und gelb markiert.

Inhaltsverzeichnis

I. Entscheidung der Gemeinden über eine abweichende Festsetzung des Steuermessbetrags nach § 163 AO 2
1. § 163 Satz 1 AO : 2
2. § 163 Satz 2 AO : 3
a) Finanzämter 3
b) Gemeinden 4
II. Unterrichtung der Gemeinden 4
III. Auswirkung einer vorzeitigen Verlustverrechnung im Rahmen der Billigkeitsmaßnahme auf die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes gem. § 10a Satz 6GewStG 5