Von den kreditwirtschaftlichen Verbänden wurde auf eine mögliche kapitalertragsteuerliche Doppelbelastung unbeschränkt steuerpflichtiger Anleger bei der Zwischenverwahrung im Ausland auf Grund der Anwendung des OGAW-IV-Umsetzungsgesetzes ab dem 1. Januar 2012 hingewiesen und ein Vorschlag zur Vermeidung der Doppelbelastung unterbreitet.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist in den einschlägigen Fällen ab dem 1. Januar 2012 wie folgt zu verfahren:
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