Die o. g. Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern wird wie folgt geändert:
Die generelle Vertrauensschutzregel für Umsätze, die bis zum 31. Dezember 2012 ausgeführt worden sind, wird aufgehoben.
Daher findet die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 26 Buchst. a UStG für Tätigkeiten in Gremien der Sparkassen oder sparkassenähnlichen Einrichtungen grundsätzlich in allen offenen Fällen keine Anwendung.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|