Im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung durch die Finanzverwaltung ist es erforderlich, das BayLfSt sowie das Bayer. Staatsministerium der Finanzen und für Heimat über Verfahren bei den Finanzgerichten, Revisions- und Beschwerdeverfahren beim BFH sowie Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof zu unterrichten.
1. Finanzgerichtsverfahren
1.1. Verfahren, auf Grund derer das FG das BVerfG oder den Europäischen Gerichtshof angerufen hat (Tz. 4)
Neben den Abdrucken von Vorgängen des Klageverfahrens (Einspruchsentscheidung, Klageschrift, Stellungnahme) ist auch ein Abdruck des Vorlagebeschlusses vorzulegen.
1.2. Urteile
1.2.1. Finanzgerichtsurteile sind vorzulegen, wenn
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