Durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung (BGBl 2006 I Seite
Das Saison-Kurzarbeitergeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG) und unterliegt dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a EStG).
Ab dem 1.5.2006 ist im Bauhauptgewerbe eine Winterbeschäftigungs-Umlage von 2 % der umlagepflichtigen Bruttoarbeitsentgelte zu zahlen, wobei 1,2 % vom Arbeitgeber und 0,8 % vom Arbeitnehmer zu tragen sind. Mit der Winterbeschäftigungs-Umlage werden das Zuschuss-Wintergeld und das Mehraufwands-Wintergeld, auf die Arbeitnehmer der Bauwirtschaft unter bestimmten Voraussetzungen (§
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|