Mit Urteil vom 19.4.2007,
Im streitbefangenen Sachverhalt vermittelte eine Unternehmerin (Kreditinstitut) den Verkauf von Fondsanteilen einer GmbH. Die GmbH vergütete die an sie erbrachten Vermittlungsleistungen über ein zweistufiges Provisionsmodell. Demnach bestand die Vermittlungsprovision aus zwei Komponenten:
eine „Absatzprovision”, die pro Geschäft monatlich abgerechnet wurde, und
eine bestandsorientierte „Kontinuitätsprovision”, die jährlich vergütet wurde.
Für die Kontinuitätsprovision wurde der Fondsbestand monatlich unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Rückkaufwerte der Fondsanteile ermittelt; der maßgebliche Bestandswert ergab sich aus dem Durchschnitt der monatlichen Bestandswerte.
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