Bei den Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften ist davon auszugehen, dass diese Personen grundsätzlich zum förderberechtigten Personenkreis des § 10a EStG gehören, sofern eine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorliegt. Diesen Personenkreis bittet das Landesamt in diesem Zusammenhang wie Pflichtversicherte in einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung zu behandeln. Dies gilt entsprechend für die Beschäftigten der
Europäischen Patentorganisation (EPO) sowie
Koordinierten Organisationen
Europäische Weltraumorganisation (ESA),
Europarat,
Nordatlantikvertragsorganisation (NATO),
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD),
Westeuropäische Union (WEU) und
Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorsorge (EZMW, engl. ECWMF).
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