Der Bundesrat hat in seiner 836. Sitzung am 21. September 2007 beschlossen, der von der Bundesregierung vorgelegten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes (Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 - UStR 2008) gemäß Artikel 108 Abs. 7 GG zuzustimmen (BR-Drucksache 430/07). Zielsetzung der neuen Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 ist die Anpassung der geltenden Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 in der Fassung vom 16.12.2004 an die durch Rechtsänderungen, Rechtsprechung und Verwaltungsentscheidungen hervorgerufene Entwicklung des Umsatzsteuerrechts.
Die Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 (UStR 2008) gelten für Umsätze, die nach dem 31.12.2007 ausgeführt worden sind (so auch Abschn. 284 S. 1 UStR 2008). Dennoch können einige Regelungen der UStR 2008 in der Praxis auch für Besteuerungszeiträume vor diesem Stichtag angewandt werden, da die Neuerungen der UStR 2008 überwiegend aus BMF-Schreiben der letzten Jahre stammen. In der Vergangenheit ergangene Verwaltungsanweisungen, die zu den neuen Richtlinien im Widerspruch stehen, sind ab dem 1.1.2008 nicht mehr anzuwenden (Abschn. 284 S. 2 UStR 2008). Dennoch gelten BMF-Schreiben, die keinen ausdrücklichen Widerspruch zu den neuen Richtlinien bilden, weiter, auch wenn ihr Inhalt nicht ausdrücklich in die UStR 2008 aufgenommen wurde.
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