Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 25. Februar 2004 zu Zweifelsfragen zu Ansparabschreibungen nach § 7g Abs. 3 ff. EStG (BStBl 2004 I S. 337) wie folgt geändert (Ergänzungen sind fett markiert); die Änderungen des § 7g EStG durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 sind nicht Gegenstand dieses Schreibens.
Randnummer 8 wird wie folgt gefasst:
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